
Bis zu Entscheidung des BVerfG vom 21.07.2010 (1 BvR 420/09) hatte ein nichtehelicher Vater die gemeinsame elterliche Sorge nur, wenn Sie ihm von der Mutter freiwillig eingeräumt wurde. Entweder durch eine Sorgeerklärung gemäß § 1626a ABs. 1 Nr. 1 BGB oder eine Gerichtsentscheidung mit Zusstimmung der Mutter nach § 1672 BGB. Daneben war nur e...
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